Wer macht Was: Beratungsangebote
Aufgaben im behördlichen Natur- und Artenschutz nehmen im Land Brandenburg sowohl die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz wahr. Im Folgenden sind oft nachgefragte Themen und die jeweils zuständigen Stellen aufgeführt.
Aufgaben im behördlichen Natur- und Artenschutz nehmen im Land Brandenburg sowohl die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz wahr. Im Folgenden sind oft nachgefragte Themen und die jeweils zuständigen Stellen aufgeführt.
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Übergriffe und Schadensfälle bei Nutztieren durch den Wolf
- Ansprechpartner:
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- Nachname:
- Schadenshotline
- Organisationsname:
- Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
- Telefon:
- +49 172-5641700
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Anmeldung geschützter Wirbeltierarten, Anträge auf Ausstellung von EG-Vermarktungsbescheinigungen für geschützte Arten (CITES)
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Hans
- Nachname:
- Peper
- Position:
- Referatsleiter
- Organisationsname:
- Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
- Abteilung:
- Referat N4
- E-Mail:
- hans.peper@ lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 033201 442-234
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Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für den Fang besonders geschützter Arten zu wissenschaftlichen Zwecken
- Ansprechpartner:
-
- Organisationsname:
- Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
- E-Mail:
- lars.lachmann@ lfu.brandenburg.de
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Anträge auf Ausnahmen von den Ausbringungs- beziehungsweise Aussetzungsverboten von Pflanzen und Tieren
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Lars
- Nachname:
- Lachmann
- Organisationsname:
- Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
- E-Mail:
- lars.lachmann@ lfu.brandenburg.de
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Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der örtlichen Baumschutzsatzungen
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde über die jeweiligen örtlichen Regelungen.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde über die jeweiligen örtlichen Regelungen.
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Anträge auf Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen zum Beispiel zur Umsetzung bezeihungsweise Beseitigung besonders geschützter Arten im Siedlungsbereich
wie zum Beispiel gebäudebrütenden Vogelarten (Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Hausrotschwanz), Fledermäusen, Hornissen, Wildbiene et cetera:
wie zum Beispiel gebäudebrütenden Vogelarten (Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Hausrotschwanz), Fledermäusen, Hornissen, Wildbiene et cetera:
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Funde verletzter oder kranker Wildtiere
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Fundmeldungen von Pflanzen und Tierarten
Alle Fundmeldungen von Pflanzen und Tierarten melden Sie bitte an das Landesamt für Umwelt, Referat N3
Säugetiere
Alle Fundmeldungen von Pflanzen und Tierarten melden Sie bitte an das Landesamt für Umwelt, Referat N3
Säugetiere
Amphibien/Reptilien
Amphibien/Reptilien
Insekten
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Maria
- Nachname:
- Möller
- Organisationsname:
- Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
- Abteilung:
- Referat N3
- E-Mail:
- insekten@ lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 442-122
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Schäden durch geschützte Tierarten
wie Biber, Kormoran, Rabenvögel et cetera:
wie Biber, Kormoran, Rabenvögel et cetera:
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Tierschutzfragen
Die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden im Land Brandenburg werden in der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV vom 27. Mai 2013) geregelt.
Die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden im Land Brandenburg werden in der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV vom 27. Mai 2013) geregelt.